ANMELDUNG für den schulbesuch
- das ausgefüllte Anmeldeformular unserer Schule
- Geburtsurkunde
- Meldezettel
- Staatsbürgerschaftsnachweis
- Original der Schulnachricht über das 1. Semester der 4. Klasse
- Datenschutzerklärung
Das Anmeldeformular schicken wir gerne zu. Sie können es aber auch hier öffnen und selbst ausdrucken.
Aufnahmekriterien
Für den Besuch des BORG Murau gelten folgende Aufnahmebestimmungen:
1. Grundvoraussetzung für den Besuch einer Oberstufe der Allgemeinbildenden Höheren Schule (AHS) ist der erfolgreiche Abschluss der 8. Schulstufe.
2. Wann ist eine Aufnahmeprüfung erforderlich?
AHS (Unterstufe) | Keine Aufnahmeprüfung |
MS (Mittelschule) – Standard AHS in D, M, E | Keine Aufnahmeprüfung |
MS – Standard in D, M, E: Sehr gut oder Gut | Keine Aufnahmeprüfung |
MS – Standard in D, M, E: Befriedigend oder Genügend |
AUFNAHMEPRÜFUNG
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Aufnahmeverfahren
1. Anmeldung zum Schulbesuch
2. Bestätigung der Anmeldung
Die Anmeldung an der Schule wird auf der Rückseite des Originals der Schulnachricht von der Schule bestätigt (Schulstempel, Datum, Uhrzeit und Unterschrift).
3. Anmeldung an mehreren Schulen
Sollten Sie Anmeldungen an mehreren Schulen vornehmen, so ist die nach Datum und Uhrzeit an der ersten Stelle angeführten Schule als Wunschschule anzusehen.
Nur diese ist berechtigt, Ihrem Kind einen Schulplatz vorläufig zuzuweisen.
4. Vorläufige Aufnahme
Sie werden von der Wunschschule bis Mitte April 2024 verständigt, ob ihr Kind einen Schulplatz vorläufig zugewiesen bekommt. Sollten Sie den vorläufig zugewiesenen Schulplatz nicht annehmen, haben Sie dies der Schule mitzuteilen.
Wenn Ihrem Kind kein Schulplatz vorläufig zugewiesen werden konnte, werden Sie von der abweisenden Schule darüber informiert, an welchen Schulen Schulplätze verfügbar sind.
Die endgültige Aufnahme erfolgt mit Abgabe des Jahreszeugnisses und mit der Erfüllung der gesetzlichen Aufnahmevoraussetzungen.
Durch den Nachweis der Erfüllung sämtlicher Aufnahmevoraussetzungen (entsprechendes Jahreszeugnis, etwaige erfolgreich abgelegte Aufnahme- und/oder Wiederholungs- bzw. Nachtragsprüfungen) wird die vorläufige Schulplatzzuweisung verbindlich.
Aufnahmeprüfung
Die Aufnahmeprüfungen finden am Dienstag oder Mittwoch in der letzten Schulwoche statt. Geprüft werden die in den Schulen erworbenen Grundkenntnisse. Die Prüfungen werden schriftlich und mündlich durchgeführt.