ANMELDUNG für den schulbesuch

Gerne nehmen wir die Anmeldung für den Besuch des BORG Murau im Schuljahr 2024/2025 entgegen.
 
Anmeldezeitraum: nach Erhalt der Schulnachricht bis 8. März 2024
In den Semesterferien  am Vormittag von 9:00 bis 12:00 Uhr.
An Schultagen von 7:30  bis 15:00 Uhr.
Für eine gültige Anmeldung benötigen Sie
  • das ausgefüllte Anmeldeformular unserer Schule
  • Geburtsurkunde
  • Meldezettel
  • Staatsbürgerschaftsnachweis
  • Original der Schulnachricht über das 1. Semester der 4. Klasse
  • Datenschutzerklärung

Das Anmeldeformular schicken wir gerne zu. Sie können es aber auch hier öffnen und selbst ausdrucken.


Aufnahmekriterien

Für den Besuch des BORG Murau gelten folgende Aufnahmebestimmungen:

1. Grundvoraussetzung für den Besuch einer Oberstufe der Allgemeinbildenden Höheren Schule (AHS) ist der erfolgreiche Abschluss der 8. Schulstufe.

2. Wann ist eine Aufnahmeprüfung erforderlich?

AHS (Unterstufe)Keine Aufnahmeprüfung
MS (Mittelschule) – Standard AHS in D, M, EKeine Aufnahmeprüfung
MS  – Standard in D, M, E: Sehr gut oder GutKeine Aufnahmeprüfung
MS – Standard in D, M, E: Befriedigend
oder Genügend

 

AUFNAHMEPRÜFUNG

 


Aufnahmeverfahren

 

1. Anmeldung zum Schulbesuch

 

2. Bestätigung der Anmeldung

Die Anmeldung an der Schule wird auf der Rückseite des Originals der Schulnachricht von der Schule bestätigt (Schulstempel, Datum, Uhrzeit und Unterschrift).

 

3. Anmeldung an mehreren Schulen

Sollten Sie Anmeldungen an mehreren Schulen vornehmen, so ist die nach Datum und Uhrzeit an der ersten Stelle angeführten Schule als Wunschschule anzusehen.
Nur diese ist berechtigt, Ihrem Kind einen Schulplatz vorläufig zuzuweisen.

 

4. Vorläufige Aufnahme

Sie werden von der Wunschschule bis Mitte April 2024 verständigt, ob ihr Kind einen Schulplatz vorläufig zugewiesen bekommt. Sollten Sie den vorläufig zugewiesenen Schulplatz nicht annehmen, haben Sie dies der Schule mitzuteilen.
Wenn Ihrem Kind kein Schulplatz vorläufig zugewiesen werden konnte, werden Sie von der abweisenden Schule darüber informiert, an welchen Schulen Schulplätze verfügbar sind.

Die endgültige Aufnahme erfolgt mit Abgabe des Jahreszeugnisses und mit der Erfüllung der gesetzlichen Aufnahmevoraussetzungen.
Durch den Nachweis der Erfüllung sämtlicher Aufnahmevoraussetzungen (entsprechendes Jahreszeugnis, etwaige erfolgreich abgelegte Aufnahme- und/oder Wiederholungs- bzw. Nachtragsprüfungen) wird die vorläufige Schulplatzzuweisung verbindlich.


 

Aufnahmeprüfung

Die Aufnahmeprüfungen finden am Dienstag oder Mittwoch in der letzten Schulwoche statt. Geprüft werden die in den Schulen erworbenen Grundkenntnisse. Die Prüfungen werden schriftlich und mündlich durchgeführt.